Barrierefreiheit der Anlagevermittlung

SIGNAL IDUNA Asset Management GmbH

Informationen zur Barrierefreiheit der Anlagevermittlung der SIGNAL IDUNA Asset Management GmbH

Wir bemühen uns, mit unseren Dienstleistungen die für uns geltenden Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) zu erfüllen.

Die Informationen auf dieser Seite beschreiben und erklären die Dienstleistung der Anlagevermittlung, damit Sie die Durchführung der Anlagevermittlung verstehen. Dabei möchten wir die Informationen so einfach verständlich wie möglich gestalten und Ihnen diese in einem barrierefreien Format zur Verfügung stellen und damit auch die Anforderungen nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erfüllen.

Bitte beachten Sie: Diese Information dient dazu, Ihnen die Anlagevermittlung beziehungsweise unsere Dienstleistungen bei der Anlagevermittlung zu erläutern. Sie ist rechtlich nicht verbindlich.

Erläuterung unserer Dienstleistung

Hier erklären wir Ihnen, was unsere Anlagevermittlung beinhaltet und wie sie funktioniert. Sie erfahren die wichtigsten Merkmale und Abläufe.

Was ist eine Anlagevermittlung?

Bei der Anlagevermittlung geht es um den Kauf oder den Verkauf von Finanzinstrumenten.

Sie haben selbst entschieden, wie Sie Ihr Vermögen anlegen wollen. Daraufhin geben Sie uns Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten.

Wir leiten diesen Auftrag dann als Bote weiter an Ihre Depotbank, die diesen ausführt.

Was sind Finanzinstrumente?

Der Begriff Finanzinstrumente kommt in Gesetzen im Bereich der Banken vor. Er kommt zum Beispiel im Wertpapierhandelsgesetz vor. Zu den Finanzinstrumenten gehören unter anderem:

  • Wertpapiere, zum Beispiel Aktien, Anleihen, Zertifikate und Optionsscheine
  • Anteile an Investmentfonds
  • Derivate

Wir vermitteln nur Anteile an Investmentfonds, die in Deutschland zum Verkauf zugelassen sind.

Wie ist der Ablauf der Anlagevermittlung?

Bei der Anlagevermittlung haben Sie selbst eine Entscheidung getroffen, wie Sie ihr Vermögen anlegen wollen. Sie möchten ein Finanzinstrument entweder kaufen oder verkaufen. Bei dieser Entscheidung haben wir Sie nicht beraten. Sie teilen uns diese Entscheidung mit und wir nehmen diese als Auftrag entgegen.

Wir führen dann eine Angemessenheitsprüfung durch. Das bedeutet, dass wir prüfen, ob Sie mit Ihren Kenntnissen und Erfahrungen die Risiken im Zusammenhang mit dem von Ihnen gewünschten Geschäft angemessen beurteilen können. Dazu benötigen wir die entsprechenden Informationen. Im Gegensatz zur Anlageberatung werden Ihre Anlageziele und finanziellen Verhältnisse jedoch nicht berücksichtigt. Falls wir feststellen, dass Sie die Risiken im Zusammenhang mit dem von Ihnen gewünschten Geschäft nicht angemessen beurteilen können, dann weisen wir sie darauf hin. Sie müssen diesem Hinweis nicht folgen und können verlangen, dass wir Ihren Auftrag trotzdem entgegennehmen.

Im Anschluss leiten wir Ihren Auftrag an Ihre Depotbank zur Ausführung weiter.

Merkmale der Barrierefreiheit der Anlagevermittlung

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit richten sich nach den folgenden drei Rechtsgrundlagen:

  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
  • Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV)
  • Richtlinien für barrierefreie Webinhalte, die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

Wir bieten die Anlagevermittlung im persönlichen Kontakt an. Die Berater unseres Beratungsteams Investment in Hamburg oder bei einer SIGNAL IDUNA Agentur in Ihrer Nähe gehen dabei auf Ihre individuellen Bedürfnisse ein und stellen individuelle, barrierefreie Lösungen zur Verfügung.

Unsere Wertpapierdienstleistungen werden durch digitale Angebote wie unsere Kundenportale und Apps ergänzt und unterstützt. Wir bemühen uns, alle digitalen Angebote barrierefrei im Einklang mit den Standards der WCAG zur Verfügung zu stellen. Die Informationen zur Barrierefreiheit unserer digitalen Angebote finden Sie in unserer Barrierefreiheitserklärung unter https://si-am.de/barrierefreiheit.