Wir bemühen uns, mit unseren Dienstleistungen die für uns geltenden Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) zu erfüllen.
Die Informationen auf dieser Seite beschreiben und erklären die Dienstleistung der Anlagevermittlung, damit Sie die Durchführung der Anlagevermittlung verstehen. Dabei möchten wir die Informationen so einfach verständlich wie möglich gestalten und Ihnen diese in einem barrierefreien Format zur Verfügung stellen und damit auch die Anforderungen nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erfüllen.
Bitte beachten Sie: Diese Information dient dazu, Ihnen die Anlagevermittlung beziehungsweise unsere Dienstleistungen bei der Anlagevermittlung zu erläutern. Sie ist rechtlich nicht verbindlich.