Im Ruhestand das Leben genießen, die gewonnene Zeit auskosten, Träume erfüllen, reisen – eine schöne Vorstellung; doch beim Gedanken an die Rentenlücke kann von Ruhe nicht die Rede sein. Wer „im besten Alter“ gut abgesichert sein möchte, sollte sich rechtzeitig um die nötige Vorsorge kümmern.
Das Rentenniveau liegt laut der Deutschen Rentenversicherung zurzeit bei etwa 48 Prozent. Im Jahr 2000 belief es sich noch auf rund 53 Prozent und im Jahr 2010 auf 51,6 Prozent. Die gesetzliche Rente beträgt durchschnittlich weniger als die Hälfte des letzten Nettoeinkommens. Das reicht für viele Menschen kaum aus, um ihren gewohnten Lebensstandard zu halten. Eine zusätzliche Altersvorsorge ist darum so wichtig, um die Rentenlücke zu schließen.
Als Rentenlücke bezeichnet man die Differenz zwischen dem Rentenbezug und dem Einkommensbedarf, der den bisherigen Lebensstandard ermöglicht. Die benötigten Mittel werden mit Eintritt in den Ruhestand gemeinhin etwas geringer angesetzt, da einige Kostenpositionen entfallen – grob geht man von 70 bis 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens aus.
In Deutschland besteht die Absicherung fürs Alter aus drei Säulen: die gesetzliche Rentenversicherung bildet das Fundament, die betriebliche Rente und die private Vorsorge sind ergänzende Säulen. Mit Produkten aus der zweiten und dritten Säule können Sie sich zusätzliche Einkünfte sichern, wobei viele Vorsorgemodelle vom Staat gefördert werden.
1. Säule: Gesetzliche Rente
In Deutschland sind alle Arbeitnehmenden über die gesetzliche Rentenversicherung pflichtversichert, wobei sie sich die Beiträge mit dem Arbeitgeber teilen. Selbstständige können sich freiwillig gesetzlich versichern, müssen den Beitrag allerdings komplett selbst zahlen. Berufsständische Versorgungswerke sichern Selbstständige aus Berufsgruppen wie Ärzte, Architekten oder Anwälte ab. Die staatliche Beamtenversorgung wiederum ist für Erwerbstätige aus dem öffentlich-rechtlichen Dienst wie Beamte, Richter oder Soldaten zuständig.
2. Säule: Betriebliche Rente
Jeder Arbeitnehmende hat hierzulande grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch darauf, über seinen Betrieb eine Altersvorsorge laufen zu lassen. Beim Modell der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) wird der Betrag direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Der Arbeitgeber wählt die Anlageform aus und ist seit 2022 dazu verpflichtet, mindestens 15 Prozent der Investitionssumme zuzuschießen. Seit Anfang 2024 sind Zahlungen des Arbeitgebers zur bAV bis zum Betrag von 3.624 Euro jährlich sozialabgabenfrei sowie bis zu 7.248 Euro jährlich steuerfrei. Die bAV gibt es als Direktversicherung, über Pensionskassen, Pensionsfonds und Unterstützungskasse oder als Direktzusage vom Betrieb mit oder ohne Hilfe einer Unterstützungskasse.
3. Säule: Private Vorsorge
Neben der betrieblichen Altersvorsorge gibt es weitere lohnende Möglichkeiten, um privat vorzusorgen:
- Kapital-Lebensversicherung: Sie zahlen Beiträge ein, die verzinslich angesammelt und zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig ausgezahlt werden.
- Private Rentenversicherung: Bei der gesonderten Form der Lebensversicherung wird Ihnen das Geld als Rente gezahlt.
- Altersvorsorge mit Fonds: Sie investieren monatlich oder einmalig in einen oder mehrere Fonds und können so Renditechancen am Kapitalmarkt nutzen.
- Riester–Rente: Für die verschiedenen Formen – zum Beispiel Riester-Fondssparplan, Riester-Banksparplan, Riester-Bausparvertrag – werden Zuschüsse vom Staat gewährt. Bis zu 2.100 Euro inklusive Zulagen können Sie jährlich von der Steuer absetzen.
- Rürup–Rente (Basisrente): Auch hierbei werden Sparende – mit einer Rentenversicherung oder einem Fondssparplan – über Steuervorteile gefördert. Beiträge können bis zu einer Höhe von 26.528 Euro für Ledige und 53.056 Euro für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner von der Steuer abgesetzt werden.