Nach der Hochzeit landen Ehepartner (und eingetragene Lebenspartner) in der Regel in den Steuerklassen IV/IV. Diese Kombination kann jedoch dem individuellen Bedarf entsprechend angepasst werden.
Die Steuerklassenkombination III / V ist sinnvoll, wenn der Arbeitslohn eines Ehegatten mindestens 60 Prozent des gemeinsamen Arbeitslohns ausmacht. Derjenige mit dem höheren Einkommen sollte dann die Steuerklasse III wählen und der Partner mit dem niedrigeren Einkommen die Steuerklasse V. Ist der Arbeitslohn von beiden ungefähr gleichhoch, macht die Steuerklassenkombination IV / IV, ggf. mit Faktor am meisten Sinn.
Die richtige Wahl der Steuerklasse ist die Basis, mehr Informationen und eine individuelle Beratung gibt es beim Steuerberater, was allerdings nicht ganz günstig ist. Eine Alternative für viele Angestellte und Arbeitnehmer ist der VLV – Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein.
Ehe-Standard in Deutschland ist die Zugewinngemeinschaft
Hartnäckig hält sich die Annahme: „…meins/ deins, das gibt es doch nach der Heirat nicht mehr.“ Aber das stimmt so nicht. Auch wenn Paare im Alltag ihre Kosten und Ausgaben teilen, gehört nicht alles Eigentum beiden gemeinsam. Wer in Deutschland standesamtlich heiratet, geht automatisch eine sogenannte Zugewinngemeinschaft ein. Das heißt: Trotz Ehe bleibt das Vermögen getrennt.
Gut zu wissen:
- Ohne Ehevertrag leben Ehepartner automatisch in einer Zugewinngemeinschaft.
- Jeder Partner behält sein Vermögen und kann damit machen, was er oder sie möchte.
- Endet die Zugewinngemeinschaft (durch Scheidung oder Tod), wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt. Und es erfolgt ein Zugewinnausgleich.
- Ein Ehevertrag kann sinnvoll sein und eine gerechte finanzielle Versorgung beider Ehegatten sichern.
In guten wie in schlechten Zeiten: vorsorgen mit einem Ehevertrag
Experten empfehlen, dass Paare am besten schriftlich festhalten, wie viel Vermögen jeder mit in die Ehe bringt. Dazu zählen beispielsweise Vorsorgeverträge, Sparkonten wie Kapitalanlagen, aber auch Immobilien oder Grundstücke. Ist beispielsweise einer von beiden (deutlich) vermögender als der andere, lohnt sich der Weg zum Notar, bevor es zum Standesamt geht.
Ein Ehevertrag ist eine Art Vorsorgevertrag, um mögliches Konfliktpotenzial im Fall der Fälle (Scheidung) zu minimieren. Ziel ist es beide Ehepartner bei einer Trennung finanziell abzusichern. Gerade wenn Kinder im Spiel sind oder einer vom anderen finanziell abhängig ist, sollte „in guten Zeiten“ darüber gesprochen werden, wie eine Versorgung „in schlechten Zeiten“ aussehen kann.
Ein Ehevertrag hat Vor- und Nachteile, die idealerweise in einem individuellen Beratungsgespräch ausführlich geklärt werden.
Das Wichtigste zum Ehevertrag im Überblick
- Wer in einer Ehe abweichende Vereinbarungen zur Zugewinngemeinschaft treffen möchte, braucht einen Ehevertrag.
- Der Ehevertrag kann vor der Eheschließung aber auch jederzeit während der Ehe aufgesetzt werden.
- Jeder kann sich von einer spezialisierten Anwaltskanzlei zum Ehevertrag beraten lassen. Der Vertrag muss immer notariell beglaubigt werden. Die Kosten für Anwalt und Notar variieren stark.
Tipp: UnternehmerInnen sollten unbedingt über einen Ehevertrag nachdenken und sich informieren, um die Existenz ihres Betriebes zu sichern.