Viele Anleger checken Ihr Depot am Anfang des Jahres, mit Erhalt der Jahresdepotunterlagen. Haben Sie in den letzten Tagen schon in Ihr Postfach geschaut? Egal, ob elektronisch per E-Mail oder klassisch per Brief: Alle Anlegerinnen und Anleger erhalten üblicherweise in den ersten Wochen eines Jahres die Jahresdepotunterlagen vom Vorjahr – mindestens den Depotauszug und die Jahressteuerbescheinigung.
Was ist ein (Jahres-)Depotauszug?
Depotbanken sind per Gesetz dazu verpflichtet, ihren Anlegern einmal im Jahr einen Depotauszug zu überlassen. In der Regel wird dieser Auszug per Stichtag 31. Dezember erstellt und am Anfang des Folgejahres verschickt. Anleger haben auch unterjährig die Möglichkeit, einen aktuellen Depotauszug bei Ihrer Depotbank anzufordern, allerdings teilweise kostenpflichtig.
Gemäß den Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) muss der Depotauszug folgende Angaben beinhalten:
- Name und Adresse des/der Depotinhabers/er
- Depotnummer
- Gesamtwert des Wertpapierbestandes
- Stichtag bei Ermittlung des Gesamtwertes
Konkret sieht das so aus, dass von jedem Wertpapier – egal, ob Anleihe, Aktie oder Fondsanteil - der vollständige Name (inklusive Wertpapierkennnummer (WKN) und/ oder der internationalen Wertpapieridentifikationsnummer (ISIN)) sowie die exakte Stückzahl angegeben wird. Der Depot-Gesamtwertwert ergibt sich aus der Addition der einzelnen Bestandwerte in Euro.
Tipp: Prüfen Sie Ihren (Jahres-)Depotauszug immer auf Richtigkeit und Vollständigkeit. In der Regel gibt es bei Unstimmigkeiten Meldefristen. Verstreichen diese, gilt der Depotauszug als anerkannt seitens des/der Kunden.
Wer bekommt eine Jahressteuerbescheinigung?
Depotbanken sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Kunden Jahressteuerbescheinigungen auszustellen. In der Jahressteuerbescheinigung sind alle steuerpflichtigen Kapitalerträge aufgelistet, die innerhalb eines Jahres mit dem Depot erwirtschaftet wurden. Die Bescheinigung gilt als Nachweis für die abgeführte Kapitalertragssteuer. Sie benötigen die Jahressteuerbescheinigung für die Anlage KAP Ihrer Steuererklärung.
Die Jahressteuerbescheinigung beinhaltet
- die Art der Kapitalerträge
- die Höhe der Erträge in EUR
- und Informationen zu den einbehaltenen Steuern.
Tipp: Es besteht keine Verpflichtung für Sie, die Jahressteuerbescheinigung aufzubewahren oder beim Finanzamt einzureichen. Viele Ämter fordern diese jedoch nach und eine erneute Ausstellung ist oft kostenpflichtig bei der depotführenden Bank.