Je älter die Kinder, desto größer auch die Bedürfnisse und Wünsche. Legen Sie daher so früh wie möglich etwas Geld beiseite. Oft legen Eltern schon zur Geburt ihres Kindes ein Sparbuch an oder schließen einen Bausparvertrag ab. Je nachdem, ob Sie kurz- oder langfristige Sparziele erreichen möchten, lohnen sich ebenso Tages- und Festgeldkonten oder Fondsparpläne. Letztere sind eine besonders flexible Lösung, da Sie bei geringen Kosten Ihre Beträge jederzeit anpassen und pausieren können.
Grundsätzlich gilt: Decken Sie zunächst Ihre regelmäßigen Kosten ab, begleichen Sie erst Schulden und behalten Sie möglichst einen kleinen finanziellen Puffer für Urlaub und Freizeit. Auch die Rücklagen müssen überdacht werden. Ihr Notgroschen, um in unvorhergesehen Situationen wie etwa einem Arbeitsausfall finanziell abgesichert zu sein, sollte die Lebenshaltungskosten von sechs Monaten decken können.
Am besten überlegen Sie sich im Voraus, wann Ihr Kind Zugriff auf das Ersparte bekommen soll und ob Sie die Nutzung, etwa für den Führerschein, festlegen wollen. Wichtig ist die Entscheidung, ob die Sparanlage auf Ihren Namen oder den Namen Ihres Kindes laufen soll. Beides hat Vor- und Nachteile.
Geldanlagen auf Namen eines Kindes gehören zu 100 Prozent dem Kind. Für die Kontoeröffnung wird die Geburtsurkunde des Kindes und die Legitimation beider Elternteile benötigt. Die Erziehungsberichtigten erhalten eine Vollmacht, bis das Kind volljährig ist, können jedoch nur auf das Geld zugreifen, wenn sie nachweisen, dass dies für das Kind verwendet wird. Mit Erreichen der Volljährigkeit hat das Kind das alleinige Verfügungsrecht und kann uneingeschränkt frei über das Ersparte verfügen. Überlegen Sie daher gut, ob es – etwa für ein festes Sparziel – sinnvoll ist, die Anlage auf den Namen Ihres Kindes zu eröffnen.
Sofern Sie für das Studium Ihres Sprösslings sparen, sollten Sie ebenso beachten, dass die Kapitalerträge nicht den Anspruch auf Ausbildungsförderung (BAföG) gefährden. Auch gibt es Grenzen für die Familienversicherung; so kann Ihr Kind nicht mitversichert werden, wenn es regelmäßig mehr als monatlich 505 Euro verdient. Bei einem Einkommen aus einem Minijob liegt die Grenze bei 538 Euro.
Ein Vorteil, wenn Sparbeträge auf den Namen des Kindes angelegt werden: Als Familie können Sie Steuern sparen, da Sie die Kapitalerträge auf mehrere Schultern verteilen. Denn für Kapitaleinkünfte bis zu 1.000 Euro pro Person und Jahr (2.000 Euro für gemeinsam Veranlagte) zahlen Sie keine Steuern, heißt, auch die Kapitalerträge Ihres Kindes bleiben bis zu einer Höhe von 1.000 Euro steuerfrei.
Sparen Sie auf Ihren Namen für den Nachwuchs, haben Sie das alleinige Zugriffsrecht und die volle Kontrolle über das Kapital – auch über den 18. Geburtstag Ihres Kindes hinaus. Bei Bedarf kann Ihr Kind als Begünstigter vertraglich festgehalten werden.