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Sparen & Anlegen

Plus auf dem Familienkonto

Beim Feiertags- und Ferienprogramm geht’s um Quality-Time mit der Familie – aber auch ums Geld. Geregelte Finanzen machen sich nicht nur für Sonntagsausflüge bezahlt, sondern ein Leben lang. Eben noch „Baby am Bord“, sitzt der Nachwuchs schon selbst am Steuer … Und all das kostet. Eine frühe Vorsorge gewährt Ihnen mehr Spielraum und Lebensqualität.

Anja Klemm 30.04.2024 3 Min Lesezeit

Die vielen Feiertage im Mai laden zu Familienfesten und -ausflügen ein. Oft macht der Wonnemonat seinem Beinamen alle Ehre und wir dürfen uns auf Fahrten ins Grüne freuen. Gerade für mehrköpfige Familien aber können die freien Tage auch ganz schön ins Geld gehen. Obendrein stehen die Sommerferien vor der Tür. Damit aus Genuss kein Stress wird, ist eine gute Finanzplanung für Familien umso wichtiger. Nicht bloß im Alltag, sondern von vornherein.

165.000 Euro – mit dem Kind wachsen die Ausgaben

Kita, Schule, Führerschein, Studium, Auslandsaufenthalt – mindestens, bis die Kleinen flügge werden, greifen Eltern tief in die Tasche, um ihnen das Beste möglich zu machen. Das Statistische Bundesamt analysierte zuletzt 2018 die monatlichen Konsumausgaben und kam auf durchschnittlich zirka 165.000 Euro, die ein Kind von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr kostet – 763 Euro im Monat.  Die Zahl schwankt je nach Lebenssituation und Ansprüchen; und mittlerweile dürften die Ausgaben, auch im Zuge der Inflation, rechnerisch bei monatlich 850 bis 900 Euro liegen. 

Ein Führerschein kostet laut ADAC aktuell, abhängig von der Anzahl der Fahrten, zwischen 2.500 bis 4.500 Euro, für ein Studium von zehn Semestern zahlt man nach Angaben des Deutschen Studentenwerks zwischen 36.000 und 75.000 Euro. Oft finanzieren Eltern zumindest teilweise die Ausbildung ihrer Kinder; die monatlichen Kosten für Wohnen, Leben und Studieren beispielsweise belaufen sich auf rund 700 bis 1.600 Euro, und auch Azubi-Gehälter reichen meist nicht aus, um die Fixkosten zu decken.

Dabei stellt sich nicht nur die Frage, wie man all die finanziellen Herausforderungen stemmt, sondern auch nach der Konto-Regelung. Eine bewährte Methode ist das 3-Konten-Modell, das eine faire Verteilung gewährleistet: ein Gemeinschaftskonto und je ein eigenes Konto für beide Partner. Dabei deckt das Gemeinschaftskonto sämtliche Ausgaben ab, die das Zusammenleben betreffen. Auf dieses Konto fließen die gesamten Einnahmen, für alle Zahlungen wie Miete, gemeinsame Versicherungen, Einkäufe, Auto und eben die Kosten für den Nachwuchs. Auf die beiden anderen Konten geht am Monatsende das übrige Geld des gemeinschaftlichen Kontos zu gleichen Anteilen als „Taschengeld“ zurück.

Alles fürs Kind – mehr Unterstützung vom Staat

Derzeit beträgt das Kindergeld 250 Euro pro Monat und Kind, unabhängig davon, ob es sich um das erste, zweite oder dritte Kind handelt.  Anspruch darauf haben Sie ab der Geburt eines Kindes bis mindestens zum vollendeten 18. Lebensjahr. Bei Arbeitslosigkeit von volljährigen Kindern verlängert sich der Anspruch bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, für Kinder in Ausbildung oder im Studium bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Die Verlängerung muss bei der Familienkasse beantragt werden.

Familien mit geringem Einkommen sowie Alleinerziehende können bei der Familienkasse zusätzlich den Kinderzuschlag beantragen. Zum 1. Januar 2024 ist der Höchstsatz je Kind unter 25 Jahren von 250 Euro auf bis 292 Euro pro Monat gestiegen. Voraussetzungen sind, dass Eltern mindestens 900 Euro brutto verdienen, Alleinerziehende mindestens 600 Euro, das Kind im Haushalt wohnt und weder verheiratet oder verpartnert ist. Mit steigendem Einkommen der Eltern verringert sich der Zuschlag. *

Statt des Kindergeldes können Eltern auch den Kinderfreibetrag von der Steuer absetzen. Derzeit liegt dieser Steuervorteil bei 3.192 Euro pro betreuenden Elternteil pro Jahr. Das Finanzamt prüft im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung automatisch, ob sich für Sie die Freibeträge oder das ausbezahlte Kindergeld mehr lohnen und wendet die günstigere Option an. **

Gut zu wissen: Um Kinderarmut zu bekämpfen und Chancengleichheit zu schaffen, soll es 2025 die Kindergrundsicherung geben, die alle Leistungen für Kinder bündelt und teils aus einem festen Grundbetrag, teils aus einem einkommensabhängigen Zusatzbetrag besteht.

* Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
** Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend

Machen Sie Ihren Spar-Plan

Je älter die Kinder, desto größer auch die Bedürfnisse und Wünsche. Grundsätzlich gilt: Legen Sie so früh wie möglich etwas Geld beiseite. Oft legen Eltern schon zur Geburt ihres Kindes ein Sparbuch an oder schließen einen Bausparvertrag ab. Je nachdem, ob Sie kurz- oder langfristige Sparziele erreichen möchten, lohnen sich ebenso Tages- und Festgeldkonten oder Fondsparpläne. Letztere sind eine besonders flexible Lösung, da Sie bei geringen Kosten Ihre Beträge jederzeit anpassen und pausieren können.

Grundsätzlich gilt: Decken Sie zunächst Ihre regelmäßigen Kosten ab, begleichen Sie erst Schulden und behalten Sie möglichst einen kleinen finanziellen Puffer für Urlaub und Freizeit. Auch die Rücklagen müssen überdacht werden. Ihr Notgroschen, um in unvorhergesehen Situationen wie etwa einem Arbeitsausfall finanziell abgesichert zu sein, sollte die Lebenshaltungskosten von sechs Monaten decken können.

Am besten überlegen Sie sich im Voraus, wann Ihr Kind Zugriff auf das Ersparte bekommen soll und ob Sie die Nutzung, etwa für den Führerschein, festlegen wollen. Wichtig ist die Entscheidung, ob die Sparanlage auf Ihren Namen oder den Namen Ihres Kindes laufen soll. Beides hat Vor- und Nachteile.

Geldanlagen auf Namen eines Kindes gehören zu 100 Prozent dem Kind. Für die Kontoeröffnung wird die Geburtsurkunde des Kindes und die Legitimation beider Elternteile benötigt. Die Erziehungsberichtigten erhalten eine Vollmacht, bis das Kind volljährig ist, können jedoch nur auf das Geld zugreifen, wenn sie nachweisen, dass dies für das Kind verwendet wird. Mit Erreichen der Volljährigkeit hat das Kind das alleinige Verfügungsrecht und kann uneingeschränkt frei über das Ersparte verfügen. Überlegen Sie daher gut, ob es – etwa für ein festes Sparziel – sinnvoll ist, die Anlage auf den Namen Ihres Kindes zu eröffnen.

Sofern Sie für das Studium Ihres Sprösslings sparen, sollten Sie ebenso beachten, dass die Kapitalerträge nicht den Anspruch auf Ausbildungsförderung (BAföG) gefährden. Auch gibt es Grenzen für die Familienversicherung; so kann Ihr Kind nicht mitversichert werden, wenn es regelmäßig mehr als monatlich 505 Euro verdient. Bei einem Einkommen aus einem Minijob liegt die Grenze bei 538 Euro.

Ein Vorteil, wenn Sparbeträge auf den Namen des Kindes angelegt werden: Als Familie können Sie Steuern sparen, da Sie die Kapitalerträge auf mehrere Schultern verteilen. Denn für Kapitaleinkünfte bis zu 1.000 Euro pro Person und Jahr (2.000 Euro für gemeinsam Veranlagte) zahlen Sie keine Steuern, heißt, auch die Kapitalerträge Ihres Kindes bleiben bis zu einer Höhe von 1.000 Euro steuerfrei.

Sparen Sie auf Ihren Namen für den Nachwuchs, haben Sie das alleinige Zugriffsrecht und die volle Kontrolle über das Kapital – auch über den 18. Geburtstag Ihres Kindes hinaus. Bei Bedarf kann Ihr Kind als Begünstigter vertraglich festgehalten werden.

Mit kleinen Beiträgen in die Zukunft investieren

Klein anfangen, groß rauskommen: Mit einem Fondssparplan für Ihr Kind können Sie Ihre Sparraten ab 50 Euro monatlich jederzeit anpassen, aussetzen oder einmalige Zahlungen tätigen – letzteres bietet auch mehr Flexibilität, um beispielsweise Geldgeschenke von Großeltern oder Paten in den Kinder-Sparplan einzuzahlen. Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten zum Vermögensaufbau für Ihre Kinder.