Ausschüttung eines Fonds wird überschätzt
Zwar ist es die Fondsgesellschaft, die – im Rahmen des für den jeweiligen Fonds im Verkaufsprospekt festgehaltenen Reglements – über die Höhe der Ausschüttung bestimmt. Aber das Geld selbst stammt aus dem einzelnen Fonds. Und insofern gehört es dem Kunden – schon vor der Ausschüttung.
Anteilseigner eines Fonds werden deshalb nicht dadurch reicher, dass ihr Fonds eine Ausschüttung vornimmt. Und sie werden auch nicht ärmer. Denn die Ausschüttung wird dem Fondsvermögen entnommen, an dem der Anteilseigner quotal beteiligt ist. Reduziert sich das Fondsvermögen um die Ausschüttung, sinkt im gleichen Moment der Wert eines Fondsanteils um eben diesen Ausschüttungsbetrag.
Fonds mit Ausschüttung – ein Zahlenbeispiel
Ist ein Fondsanteil vor der Ausschüttung noch 63 Euro wert und schüttet der Fonds 3 Euro je Anteil an seine Anteilseigner aus, sinkt der Preis des Fondsanteils umgehend auf 60 Euro.
Insofern ist die Ausschüttung eines Fonds ein geradezu klassisches Anwendungsbeispiel für die Redewendung „linke Tasche, rechte Tasche“. In ihrer Bedeutung kann man die Ausschüttung mit der Abhebung von Bargeld vom eigenen Girokonto vergleichen: Vorher sah ich mein Geld auf dem Kontoauszug und danach in meinem Portemonnaie. Mein Vermögen ist gleichgeblieben.
Warum dann überhaupt eine Ausschüttung?
Zurecht werden Sie sich fragen, warum es überhaupt Fonds mit Ausschüttung gibt, wenn der Anleger dadurch nicht reicher wird.
Ist der Anleger mit thesaurierenden Fonds – also Fonds, die keine Erträge ausschütten – nicht genauso gut dran? Denn würde er bei einem solchen Fonds zwischendurch Teile der erwirtschafteten Erträge herausziehen wollen, müsste er lediglich Bruchteile seiner Fondsanteile aus seinem Fondsdepot verkaufen.
Nun, die Antwort könnte in der Vergangenheit zu suchen sein.