Gemeinsames Konto - ja oder nein?
Den Überblick über die gemeinsamen Finanzen und alltäglichen Kosten behalten - das wird umso komplizierter, je mehr Familienmitglieder dazu kommen. Sobald Sie zusammenziehen, sollten Sie sich daher über eine faire Finanzplanung mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin unterhalten. Das 3-Konto-Modell kann helfen, die Finanzen im Blick zu behalten!
So funktioniert das 3-Konto-Modell
Beide Partner behalten ihr eigenes Girokonto und eröffnen gemeinsam ein drittes Girokonto (Gemeinschaftskonto). Das jeweilige Gehalt der Partner geht zunächst auf die eigenen Girokonten ein. Jeder überweist einen fixen Betrag auf das Gemeinschaftskonto für die gemeinsamen Kosten wie Miete, Versicherungen, anderweitige Verträge sowie ggf. einen Puffer für Lebensmittel und gemeinsame Freizeitaktivitäten. Ob jeder denselben fixen Betrag bezahlt oder ob Sie auf bestimmte Umstände – wie z.B. einen hohen Gehaltsunterschied – Rücksicht nehmen wollen, bleibt Ihnen überlassen.
Eine weitere Variante des 3-Konto-Modells funktioniert wie folgt: Alle Einnahmen werden zunächst auf das gemeinsame Konto überwiesen, von dem dann ein fester Betrag auf die jeweils eigenen Girokonten überwiesen wird. Das kann zum Beispiel eine 50/50-Verteilung nach Abzug sämtlicher, gemeinsamer Ausgaben sein. Dieser Betrag steht jedem Partner frei zur Verfügung und kann für Hobbys, Freizeitaktivitäten oder die eigene Altersvorsorge ausgegeben werden.
Welches Kontomodell passt zu mir?
Gerade wenn Kinder dazukommen, wird es noch komplizierter den Überblick über anfallende Kosten zu behalten. Hinzu kommt, dass ein Elternteil, häufig die Mutter, beruflich kürzer tritt. In der Elternzeit und später Teilzeit werden die Einnahmen geringer, die Ausgaben in der Regel höher. Windeln, Babybrei, Kinderkleidung usw. - häufig werden diese Einkäufe von dem Elternteil getätigt, dass sich zuhause um das Kind kümmert. Diskussionen mit dem Partner sind hier vorprogrammiert.
Hier kann das 3-Konto-Modell helfen, dass beide Partner ihre finanzielle Unabhängigkeit beibehalten. Beide Partner haben ihren eigenen freien Betrag zur Verfügung, den sie ausgegeben können, ohne sich rechtfertigen oder darüber diskutieren zu müssen.
In der Praxis gibt es natürlich weitere Kontomodelle, die sich für Paare bewährt haben. So geht aus Umfragen hervor, dass insbesondere in der Generation 50+ viele Paare lediglich über ein gemeinsames Konto verfügen. Häufig ist diese Partnerschaft dadurch geprägt, dass sich lediglich ein Partner um sätmliche Finanzen kümmert - inklusive Versicherungen, Altersvorsorge und Steuererklärungen. Sollte sich dieser Partner allerdings aufgrund von Krankheit oder Trennung über längere Zeit nicht um die Finanzen kümmern, wird dieses Modell problematisch.
Die jüngere Generation hingegen tendiert immer stärker dazu, kein gemeinsames Konto zu eröffnen. Beide Partner behalten ihr eigenes Girokonto, die Miete und weitere gemeinsame Ausgaben werden von einem der beiden Konten abgebucht, auf das der andere Partner seinen Anteil an den gemeinsamen Kosten überweist. Auch dieses Kontomodell kann in der Praxis gut funktionieren, sollte aber spätestens diskutiert werden, wenn Kinder im Haushalt leben und einer der beiden Partner beruflich kürzer tritt.
Gemeinsames oder getrenntes Konto: Wie machen es die anderen?
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der 30-48-Jährigen in Deutschland haben getrennte Konten
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nutzen lediglich ein Gemeinschaftskonto
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verfügen über drei Konten (zwei getrennte, ein gemeinsames)
Aus der Umfrage geht weiterhin hervor, dass Gemeinschaftskonten bei älteren Paaren üblicher sind. So verfügen 63 Prozent der über 50 Jährigen über ein Gemeinschaftskonto.
Altersvorsorge nicht vergessen
Unabhängig davon, welches Kontomodell Sie und Ihr Partner wählen: Denken Sie daran, Geld für die private Altersvorsorge einzuplanen.
Insbesondere in Zeiten, in denen Sie (oder Ihr Partner) aufgrund von Eltern- und Teilzeit nicht mehr so viel verdienen, sollte das keine finanziellen Nachteile für Ihre Altersabsicherung bedeuten. In Deutschland ist das leider noch an der Tagesordnung: Frauen bleiben häufiger mit Kindern zuhause und sind daher am stärksten von Altersarmut betroffen. Das kann verhindert werden, z.B. so: Ihr Partner geht in Elternzeit und verdient dementsprechend weniger. Sie zahlen dennoch weiterhin als "Ausgleich" die private Altersvorsorge. Am besten überweisen Sie den fehlenden Betrag direkt in den Fondssparplan oder Ähnliches. Vorausgesetzt natürlich, Sie können sich das leisten.